ISEK ORTSKERN

ENGER

2025+

Aus dem Projekt

Ortskernentwicklung

Die Widukind Stadt Enger weist  zahlreiche Qualitäten, aber auch Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung auf. Daher hat die Stadt, mit Unterstützung der DSK aus Bielefeld, ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt.

Ein ISEK zählt zu den strategischen Planungs- und Steuerungsinstrumenten der Stadtentwicklung. Es bildet damit eine wichtige Grundlage für den Stadterneuerungsprozess vor Ort. Wesentliches Merkmal eines ISEKs ist die ganzheitliche Betrachtung eines städtischen Teilraums bzw. Stadtquartiers. Bauliche und städtebauliche Aufgaben stehen dabei gleichberechtigt neben anderen Fachinteressen wie Soziales, Beschäftigung, Klimaschutz und Ökologie.

Alle betroffenen Handlungsfelder wurden im Rahmen des Konzepts betrachtet und zusammengefasst. Durch dieses Konzept erhält die Kommune einen Handlungsrahmen für eine attraktive Gestaltung der Ortsteile innerhalb der nächsten zehn bis zwölf Jahre.

 

Im Rahmen von drei Beteiligungsstationen wurde die Öffentlichkeit zu den Themen ISEK, Verkehrskonzept und Sanierungssatzung in den Aufstellungsprozess eingebunden.

Die erarbeiteten Maßnahmen sollen sowohl von der Stadt, als auch von privaten Akteuren, wie z. B. den Bürgerinnen und Bürgern, Immobilieneigentümern, Vereinen, Institutionen usw. umgesetzt werden. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden u.a. Städtebaufördermittel eingesetzt.

Auch in der Umsetzungsphase des Konzepts setzt die Stadt auf eine intensive Einbindung der Öffentlichkeit. Auf dieser Seite finden Sie daher Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zu laufenden Projekten.

Ziele der Ortskernentwicklung

Das Sanierungsgebiet „Ortskern Enger“ umfasst große Teile des Ortskerns.

Mit dem Sanierungsgebiet werden folgende Ziele verfolgt:

  • Stärkung der Wohnfunktion im Ortskern
  • Stärkung des Handelsstandorts Ortskern
  • Beseitigung von Leerständen und Verbesserung der Marktfähigkeit von Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünflächen

Die Ziele der Ortskernsanierung sollen beispielsweise durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Bauliche Aufwertung des öffentlichen Raums
  • Ergänzung bzw. Umgestaltung der Möblierung im öffentlichen Straßenraum
  • Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr
  • Aufwertung von öffentlichen Grünflächen
  • Unterstützung privater Immobilieneigentümer bei Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand
  • Einrichtung eines Ortskernfonds, mit dem organisatorische, bauliche und imagefördernde Maßnahmen gemeinsam mit privaten Akteuren durchgeführt werden.

1. Bauabschnitt Ortskernumgestaltung

Vorentwurfsplanung

Nach dem Vergabeverfahren zur Umgestaltung des Ortskerns im letzten Jahr stehen nun die Planungsbüros fest, welche die Entwicklung in den nächsten Jahren begleitend leiten. Das Planungsbüro Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten und die Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbHsind nun dabei, die weiteren Planungsschritte zu erarbeiten. Und die Umgestaltung des Ortskerns schreitet dementsprechend voran. Jetzt liegt der Vorentwurf für den ersten Bauabschnitt, welcher die Renteistraße und die Grünfläche zwischen Renteistraße und Heckewerthplatz umfasst, vor.

Hierbei handelt es sich um die ersten Ideen zur konkreten Umsetzung der Neugestaltung.

Sie können den Entwurf hier einsehen. Das Ziel ist es, die Planungen Ende Oktober bei der Bezirksregierung einzureichen, um eine Bezuschussung mit Fördermitteln für das Bauprojekt zu erhalten. 

Vielen Dank für Ihre Ideen!

Die Wegeverbindung entlang des Bolldammbachs stellt eine wichtige Fuß- und Radwegeverbindung im südlichen Ortskern von Enger dar. Jedoch befindet sich die Wegeverbindung in einem vergleichbaren schlechten Zustand, welcher sich negativ auf die Aufenthaltsqualität auswirkt.  Aus diesem Grund möchte die Stadt Enger mit Hilfe der Städtebauförderung die Wegeverbindung umgestalten. So ist es etwa geplant Stadtmobiliar zum Verweilen aufzustellen, den Bolldammbach zugänglich zu machen, die Beleuchtung zu modernisieren und das angrenzende Jugendzentrum und das Kleinbahnmuseum zu integrieren.

Das Planungsbüro Kortemeier Brokmann hat bereits einen ersten Entwurf erarbeitet, welchen Sie hier einsehen können.

Bis zum 30.11.2022 hatten Sie auf der untenstehenden Karte die Möglichkeit Ihre Ideen, Hinweise oder Wünsche für den Bolldammbach zu äußern. Die Einträge werden dem Planungsbüro vorgelegt und fließen in die weiteren Planungen ein.

360°-Panorama

Fördermöglichkeiten

Der Bund und das Land NRW unterstützen die Widukind Stadt Enger bei der Stärkung und damit Verbesserung der Zukunftsfähigkeit mit Fördermitteln. Auch für Sie als Immobilieneigentümer besteht die Möglichkeit, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude bezuschussen zu lassen. Außerdem können Sie Investitionen in Ihr Gebäude erhöht steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Immobilie im Sanierungsgebiet Ortskern Enger befindet.

 

Des Weiteren wird auch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Initiativen und Institutionen zur Stärkung der Ortskerne durch den Verfügungsfonds gefördert. Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten in den Sanierungsgebieten. Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der Stadt Enger sowie unser Dienstleister DSK gerne zur Verfügung.

Öffentliche und private Investitionen gehen bei der Ortskernentwicklung Hand in Hand. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Enger über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.

  • Verbesserung von Gebäudeaußenfassaden;
  • Erneuerung von Dachflächen auch inkl. ökologisch wertvoller Begrünung;
  • Herrichtung und Gestaltung von Hofflächen, auch in Verbindung mit dem Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z. B. Garagen, Schuppen und Mauern;
  • Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von nichtöffentlichen Grün- und Gartenflächen;
  • Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden;
  • Herrichtung und Gestaltung von Einfriedungen inkl. Pflanzung von Hecken;

 

Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten.

  • Das Gebäude muss im Sanierungsgebiet Ortskern Enger liegen.
  • Ein Beginn der Baumaßnahme darf erst nach Abschluss eines Vertrages zwischen Stadt und Eigentümer erfolgen.
  • Bei Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung, muss zunächst geprüft werden, ob die Förderprogramme der BAFA und KfW-Förderbank vorrangig sind.
  • Es müssen drei Vergleichsangebote pro Gewerk angefragt werden. Absagen können ebenfalls vorgelegt werden und werden die ein Vergleichsangebot behandelt.

Die Stadt Enger sowie die Mitarbeiter der DSK Stadtentwicklung unterstützen Sie bei der Antragstellung!

Neben der Förderung von Gebäudeaußenelementen über das Haus-und Hofflächenprogramm kann auch die durchgreifende Sanierung einer Immobilie mit Hilfe der Städtebauförderung erfolgen. Ziel einer solchen Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und sonstigen Anlagen durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels. Die Instandsetzungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Missständen.

Maßnahmen zur durchgreifenden Sanierung einer Immobilie (innen und außen) dienen, z. B.:

  • Anpassung von Grundrissen
  • Erneuerung der Sanitäranlagen oder von Elektroinstallationen
  • Austausch sanitärer Einrichtungen
  • Maßnahmen der Barrierefreiheit (Verbesserung Zugänglichkeit zum Gebäude)
  • Maßnahmen, die über das Fassaden- und Hofflächenprogramm gefördert werden, falls sie im Zuge einer durchgreifenden Modernisierung stattfinden

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Die aus der Gebäudenutzung zu erwartenden Einnahmen sowie die Finanzierung werden bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt. Förderanträge können Sie jährlich über die Stadt bei der Bezirksregierung stellen.

  • Reine Instandhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert.
  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.
  • Die Maßnahme muss innerhalb des Sanierungsgebietes Ortskern Enger liegen.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden.
  • Die Arbeiten müssen von Fachbetrieben durchgeführt werden.
  • Erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und dem Antragsteller.
  • Die Durchführungsfrist wird nach Absprache zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde vertraglich festgehalten.
  • 10 Jahre Zweckbindungsfrist.

Die Stadt Enger sowie die Mitarbeiter der DSK Stadtentwicklung unterstützen Sie bei der Antragstellung!

Unabhängig von den genannten Zuschüssen können Sie als Immobilieneigentümer im Sanierungsgebiet Ortskern Enger auch die erhöhte steuerliche Begünstigung für Modernisierungsmaßnahmen im und am Gebäude gemäß §§ 7h, 10f, und 11a EStG in Anspruch nehmen. Möglich ist es beispielsweise, Arbeitsleistungen – ausgeführt durch ein beauftragtes Fachunternehmen – sowie Materialkosten steuerlich geltend zu machen. Jedoch ist nicht alles absetzbar: Neubau, Grundstückserwerb oder Luxusmodernisierungen sind grundsätzlich nicht begünstigungsfähig.

Was ist zu beachten?

Je nachdem, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird, können die Kosten in Abhängigkeit zu Ihrem Steueraufkommen innerhalb von wenigen Jahren zu 90 – 100 % beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Durchführung der Arbeiten ein Vertrag mit der Gemeinde geschlossen wird, der beim Finanzamt gemeinsam mit einer Bescheinigung der Stadt nach Bauabschluss vorzulegen ist.

Die Prüfung sowie eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuerbegünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema erhöhte steuerliche Begünstigung sollten Sie auch mit einem Steuerberater klären.

Unsere Stadt soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Haben Sie Ideen für die Gestaltung des Ortskerns Enger und möchten sich aktiv für deren Umsetzung einsetzen? Im Rahmen des Ortskernfonds können Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Illuminationen, Begrünung oder Stadtmobiliar einbringen oder einen finanziellen Beitrag zur Projektrealisierung leisten. Die Finanzierung erfolgt über das Programm Verfügungsfonds. Der Fonds setzt sich jeweils zu 50% aus öffentlichen und aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und Gemeinde stellen für jeden privat eingesetzten Euro einen weiteren Euro aus öffentlichen Fördermitteln zur Verfügung. 

  • 50 % öffentliche Fördermittel / 50% private Finanzmittel
  • Maximaler Zuschuss pro Maßnahme: 10.000,- €
    (20.000,- € Gesamtkosten)
  • Bagatellgrenze: Zuschuss in Höhe von mind. 250,- €
    (500,- € Gesamtkosten)
  • Umsetzung nur innerhalb des Fördergebietes Ortskern Enger
  • ein Gremium entscheidet über die Förderung der einzelnen Projekte
  • Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibenden sowie Einrichtungen und Vereine

Die Stadt Enger sowie die Mitarbeiter der DSK Stadtentwicklung unterstützen Sie in Ihrem Engagement für den Ortskern!

Zeitlicher Ablauf

Dritter Städtebauförderantrag
Für den Förderantrag 2022 soll die Umgestaltung und Aufwertung des Bolldammbaches eingereicht werden. Vor ab wurden von einem Planungsbüro ein Entwurf entwickelt.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahren
Wettbewerb: Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse
Nachdem das Preisgericht die Entwürfe unter die Lupe genommen hat, bekommen Sie ebenfalls die Möglichkeit die verschiedenen Ausarbeitungen zu begutachten. Der genaue Zeitpunkt sowie der Ort der Ausstellung werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
August 2022
Wettbewerb: Die nächsten Schritte vorbereiten
Ihre Ideen und Anmerkungen werden nach Abschluss der Beteiligung ausgewertet und halten Einzug in die Auslobungsunterlagen. Diese werden final mit dem Preisgericht abgestimmt und anschließend wird der Wettbewerb veröffentlicht. Die teilnehmenden Planungsbüros bekommen nun Zeit die Wettbewerbsunterlagen zu bearbeiten.
Dezember 2021
Ausschreibung Machbarkeitsstudie Außensportanlagen im Ortskern von Enger
Im Januar wurde die Umsetzung der Machbarkeitsstudie für die schulischen Außensportanlagen ausgeschrieben. Das bearbeitende Büro soll überprüfen, in wieweit die bestehenden Außensportanlagen der Schulstandorte in Enger für einen Ausbau geeignet wären.
15.12.2021 - 10.01.2022
Zweiter Städtebauförderantrag
Am 31.09.2021 wurde der zweite Städtebauförderantrag in Enger eingereicht. Im Mittelpunkt des Förderantrags steht die Sanierung des Gartenhallenbads. Eine Entscheidung über eine Förderung wird in 2022 bekannt gegeben.
31. September 2020
Beschluss ISEK
Der Rat der Stadt Enger hat das ISEK am 06.Oktober 2020 beschlossen. Die Entscheidung erlaubt die Einreichung des ISEKs bei der Bezirksregierung sowie die davon ausgehende Möglichkeit Förderanträge in der Städtebauförderung zu stellen.
21. September 2020
Ausschuss berät über ISEK-Maßnahmen
Auf Basis der Bürgerbeteiligung sollen die vorgeschlagenen städtebaulichen ISEK Maßnahmen im Ausschuss für Stadtplanung, Infrastruktur und Umwelt in der Sitzung am 17. August 2020 diskutiert werden.
06.Oktober 2020
Digitale Bürgerbeteiligung startet
Seit dem 26. Juni 2020 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich online an der Aufstellung des ISEKs, des Verkehrskonzepts und der Sanierungssatzung zu beteiligen. Die Ergebnisse werden durch die Planungsbüros ausgewertet und fließen die Konzepte und die Sanierungssatzung ein.
12. März 2020
Bürgerforum
Am 3. März 2020 fand ein Bürgerforum in der Aula der Realschule Enger statt. Die mit der Erarbeitung des ISEKs beauftragten Büros fassten zunächst kurz die bisherigen Untersuchungsergebnisse zusammen. Anschließend waren alle Besucher zu einem konstruktiven Dialog über die zukünftige Entwicklung des Ortskerns aufgefordert.
03. Februar 2020
Einleitungsbeschluss Sanierungssatzung
Am 20. Januar 2020 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Infrastruktur und Umwelt beschlossen, parallel zur Erarbeitung des ISEKs eine Sanierungssatzung für den Ortskern Enger aufzustellen.
21. November 2019
31.09.2022
Wettbewerb: Und dann?
Nach der Auswahl des Siegerentwurfes wird das entsprechende Planungsbüro mit den konkreten Planungen beauftragt. Die erarbeiteten Planungsunterlagen sollen als Grundlage für den Städtebauförderantrag dienen, welcher am 30.09.2023 gestellt werden soll.
September 2022
Wettbewerb: Preisgerichtssitzung
Die Entwürfe werden von den Büros anonym Ende Juni eingerichtet. Diese für den Engeraner Ortskern entstandenen Entwürfe werden am 11.08.2022 durch das Preisgericht bewertet.
März 2022
Ausschreibung Machbarkeitstudie "multifunktional nutzbare Räume in öffentlichen Gebäuden"
Die Machbarkeitsstudie hat die Suche nach geeigneten Orten für gemeinschaftliche Nutzungen im Engeraner Ortskern zum Inhalt. Teil der Machbarkeitsstudie ist ebenfalls eine Standortuntersuchung für die Grundschule Enger.
Dezember 2022
Wettbewerb: Bürgerdialog im Internet
Sie waren gefragt! Vom 15.12. bis 10.01.2022 konnten Sie auf dieser Webseite bei der Online-Beteiligung mitmachen.
31.09.2021
Erster Förderantrag
Am 31.09.2020 wurde der erste Förderantrag bei der Bezirksregierung eingereicht. Im Rahmen dessen wurde Geld für verschiedene Konzepte im Ortskern beantragt. Dazu gehören unter anderem Fördermittel für den freiraumplanerischen Wettbewerb, welcher in 2022 durchgeführt werden soll.
Ausschuss berät über ISEK-Endfassung und Aufstellung Sanierungssatzung
Die Endfassung des ISEKs sowie der Sanierungssatzung sollen am 21. September 2020 auf die Tagesordnung des Ausschusses für Stadtplanung, Infrastruktur und Umwelt gesetzt werden.
17. August 2020
Rat berät über ISEK-Endfassung und Aufstellung Sanierungssatzung
Am 06. Oktober 2020 sollen die ISEK-Endfassung sowie die Sanierungssatzung dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden.
26. Juni 2020
Expertenrunde
Nach der Diskussion der Wünsche und Ideen zur Entwicklung des Ortskerns bereits mit der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert wurden, wurden am 12. März 2020 die Ortskernakteure wie Gewerbetreibende, Vereine und Verbände beteiligt. Die hier gesammelten Vorschläge und Anregungen wurden im weiteren Planungsverlauf ebenfalls berücksichtigt.
3. März 2020
Beschluss Sanierungssatzung
Am 03. Februar 2020 stimmt auch der Rat der Aufstellung einer Sanierungssatzung parallel zur Erarbeitung des ISEKs für den Ortskern Enger zu.
20. Januar 2020
Auftaktworkshop
Am 21. November 2019 fand im Rathaus der Auftaktworkshop mit Vertretern der Stadtverwaltung und den beauftragten Büros DSK und Tischmann Loh statt. Ziel des Workshops war es einen ersten Eindruck von den handlungsbedarfen im Ortskern zu erhalten sowie Maßnahmenvorschläge für die Neuaufstellung des ISEKs zu besprechen.

Stadt Enger

Thorsten Walper
Bahnhofstraße 44, 32130 Enger
Telefon: +49 5224 9800-35
E-Mail: t.walper@enger.de
www.enger.de

DSK Bielefeld

Oliver Engelhardt
Mittelstr. 55, 33602 Bielefeld
Telefon: +49 521 5848 64-33
E-Mail: oliver.engelhardt@dsk-gmbh.de
www.dsk-gmbh.de

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