Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
veröffentlicht am 16.10.20Am 06.10.2020 wurde vom Rat der Stadt Enger die förmliche Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes „Ortskern Enger 2025+“ einstimmig beschlossen. Innerhalb dieses Gebietes können Immobilieneigentümer*innen Kosten, die für die Sanierung der Immobilie entstehen, erhöht steuerlich abzusetzen. Informieren Sie sich noch vor Beginn der Sanierungsmaßnahme über die hierfür notwendigen Schritte. Ansprechpartnerin ist Frau Deininger s.deininger@enger .de.
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